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Der Begriff 'Marken' ist im engeren Sinne zu verstehen. Bei Marken handelt es sich um Produktkennzeichen, also um Bezeichnungen von Objekten. Die Arten von Marken werden abschließend in MarkenG §
4 genannt.
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Der Funktion nach weist eine Marke zum einen auf eine bestimmte betriebliche Herkunft hin, zu anderen hat sie Werbe-, Garantie- und Qualitätsfunktion, dergestalt, dass dem Inhaber einer Marke die Produktverantwortung zugerechnet wird. Der Schutz entsteht durch Benutzung, wenn Verkehrsgeltung des Zeichens als Marke in dieser Funktion erlangt wird oder durch Eintragung in das Markenregister (vgl. MarkenG §
4).